Carsten Dreier
Fachanwalt für Opferrechte wird nicht eingeführt.
Aktualisiert: 7. Mai 2022
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die Fachanwaltschaft für Opferrechte auch im zweiten Anlauf durchfallen lassen.
Die Fachanwaltschaft für Opferrechte ist auch im zweiten Anlauf durchgefallen. Wieder gab es eine Mehrheit, aber eben keine absolute Mehrheit, die für eine Änderung der FAO nötig gewesen wäre. Schon seit längerem wird um diese neue Fachanwaltschaft gerungen. Auch aus der Politik ist die Anwaltschaft immer wieder aufgefordert worden, ein anwaltliches Angebot anzubieten, das Opfern von Terror und Verbrechen hilft, spezialisierte Anwält:innen zu finden. Die 6. Satzungsversammlung hatte die Fachanwaltschaft 2018 in der vergangenen Legislaturperiode durchfallen lassen. Allerdings mit denkbar knapper Mehrheit. Es fehlten nur zwei Stimmen für die satzungsändernde absolute Mehrheit.
Allerdings war bis zuletzt der Widerstand in den Kreisen der Strafverteidiger:innen gegen diese Fachanwaltschaft groß. Daher wurde diese Fachanwaltschaft erneut abgelehnt.