Carsten Dreier
Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Aktualisiert: 7. Mai 2022
Bei einem Fitnessstudiovertrag geht es gerade um die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios. Dieser Vertragszweck kann nicht erreicht werden, wenn das Studio diese Nutzungsmöglichkeit nicht gewähren kann, weil es aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Lockdown schließen musste. Die Leistung des Studios war damit dauerhaft unmöglich, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 4. Mai 2022 (Az. XII ZR 64/21). Ein Fitnessstudio müsse die für diesen Zeitraum gezahlten Mitgliedsbeiträge erstatten.