Carsten Dreier
Lieber Geld statt Gutscheine bei abgesagtem Konzert
Aktualisiert: 7. Mai 2022
Der Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) hat klargestellt, dass gegenüber Ticketvermittlern wie Eventim kein Widerrufsrecht besteht, solange das wirtschaftliche Risiko eines Widerrufs den eigentlichen Veranstalter treffen würde (Urt. v. 31.03.2022, Rs. C-96/21 - CTS Eventim). Dies ergebe sich aus einer Ausnahmevorschrift der EU-Widerrufsrichtlinie.