Carsten Dreier
Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten
Aktualisiert: 7. Juni 2022
Der neue § 312f BGB
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher alsbald auf Papier
1. eine Abschrift eines Vertragsdokuments, das von den Vertragsschließenden so unterzeichnet wurde, dass ihre Identität erkennbar ist, oder
2. eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist
zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz ist am 28.05.2022 in Kraft getreten.