Carsten Dreier
Reichsbürger-Jurist Titel Notar a.D. aberkannt.
Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Antrag eines ehemaligen Notars auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle zurückgewiesen. Die von dem ehemaligen Notar, der sich als Staatsangehöriger des Königsreichs Preußen bezeichnet, vorgebrachten Argumente seien „schlicht absurd und nicht geeignet, einen Berufungszulassungsgrund“ darzutun. Das entschied der Senat einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss (v. 14.03.2022, Az. NotZ(BrfG) 1/22).